Aktuelles

28.11.2019 | Früherkennung von Zervixkarzinomen

Was ändert sich?
 

  • Tatsächlich nicht viel… zumindest weniger als Sie vielleicht denken / befürchten!
  • Bei allen Patientinnen ab dem 20. Lebensjahr bleibt es bei der jährlichen Vorsorge!!!
  • ... auch bei den Frauen ≥ 35. Lebensjahr !!!
  • Frauen haben erstmalig ab dem Alter von 20 Jahren Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung des Zervixkarzinoms
  • Im Alter von 20 bis 34 Jahren können Frauen jährlich das zytologiebasierte Zervixkarzinomscreening gemäß § 6 Absatz 3 in Anspruch nehmen
  • Ab dem Alter von 35 Jahren können Frauen im Abstand von 3 Kalenderjahren ein kombiniertes Zervixkarzinomscreening, bestehend aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test gemäß § 6 Absatz 4, in Anspruch nehmen
  • Unabhängig vom Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen weiterhin jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie