Gruppe V – Allgemeines

offizielle Definition: Malignome

Auch die Gruppe V der neuen Nomenklatur entspricht der Gruppe V der alten Nomenklatur. Hier finden sich nur die Suffixe wieder,
die die Herkunft der Malignome auf einen Blick sichtbar machen sollen.

Gruppe V-p

offizielle Definition:
Plattenepithelkarzinom

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Das mikroskopische Bild zeigt runde Zellen mit dunkelrosa Zentren und hellrosa Umgebung, die auf einem hellen Hintergrund verstreut sind, was möglicherweise auf eine gefärbte Gewebe- oder Flüssigkeitsprobe hinweist.

Gruppe V-g

offizielle Definition:
Endozervikales Adenokarzinom

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Das mikroskopische Bild zeigt Anhäufungen von violetten und rosafarbenen Zellen unterschiedlicher Größe mit unregelmäßigen Formen und verstreuten roten Flecken auf einem hellen Hintergrund, der an gefärbtes biologisches Gewebe erinnert.

Gruppe V-e

offizielle Definition:
Endometriales Adenokarzinom

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Die mikroskopische Aufnahme zeigt eine Ansammlung großer, unregelmäßig geformter violetter Zellen mit mehreren Kernen, umgeben von verstreuten kleineren roten und violetten Zellen auf hellem Grund.

Gruppe V-e

offizielle Definition:
andere Malignome, auch unklaren Ursprungs

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Mikroskopische Ansicht von violett und rosa gefärbten Zellen, die dicht gepackte, ovalförmige Strukturen mit einigen helleren Bereichen im Hintergrund zeigen.