Bessere Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Seit Beginn dieses Jahres gelten geänderte Richtlinien bei der gynäkologischen Krebsvorsorge. Frauen ab 35 Jahren wird jetzt eine dreijährliche Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs angeboten. Dabei wird der Pap-Test auf Zellveränderungen mit einem Test zur Feststellung von Humanen Papillomviren kombiniert. Für Patientinnen und Ärzte bedeutet das eine beträchtliche Umstellung.

Etwa 1.600 Frauen sterben in Deutschland jährlich an Gebärmutterhalskrebs, vor 30 Jahren waren es noch mehr als doppelt so viele. Ein Grund für diesen Rückgang sind die regelmäßigen gynäkologischen Untersuchungen zur Früherkennung. Studien zeigen, dass das Erkrankungsrisiko für Patientinnen, die an der Krebsvorsorge teilnehmen, deutlich geringer ist als für Frauen, die darauf verzichten.

Seit Beginn dieses Jahres gibt es wichtige Änderungen beim Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit dem Ziel, die Zahl der Neuerkrankungen zu senken. Bislang wurde allen Frauen ab 20 Jahren ein jährlicher Pap-Abstrich empfohlen. Er soll veränderte Schleimhautzellen am Gebärmutterhals aufspüren, die möglicherweise Vorstufen eines Karzinoms sind. Diese jährliche Untersuchung wird auch weiterhin allen Frauen zwischen 20 und 34 Jahren angeraten und von der Krankenkasse bezahlt.

Anders bei Frauen ab 35 Jahren und darüber: Für sie ist jetzt eine Vorsorgeuntersuchung im Abstand von drei Jahren vorgesehen, die von den Krankenkassen übernommen wird. Der Pap-Test wird dabei mit dem HPV-Test kombiniert, bei dem die Abstrich-Proben auf eine Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) untersucht werden. Solche Infektionen sind je nach Virenart harmlos oder aber mögliche Auslöser für Gebärmutterhalskrebs. Beide Untersuchungen können während desselben Termins stattfinden (sogenanntes Ko-Testing). Die verwendeten Tests müssen zertifiziert sein.

Zum neuen Früherkennungsprogramm gehört ein Algorithmus, welcher – den jeweiligen Testergebnissen entsprechend – die weiteren diagnostischen oder therapeutischen Schritte genau festlegt. Die Untersuchungsergebnisse werden dazu digital an ein zentrales Register gemeldet und in den kommenden sechs Jahren ausgewertet. Eine wichtige Rolle im neuen Screening-Programm spielt neben der Zelluntersuchung im Labor auch die Kolposkopie, die in entsprechend zertifizierten Zentren erfolgen sollte.

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Hürden der Umsetzung

Das neue Früherkennungsprogramm hat aktuell noch mit Startschwierigkeiten zu kämpfen. So ist die elektronische Datenübermittlung noch nicht final installiert und es bestehen Lieferprobleme bei den fest vorgeschriebenen Abnahmeröhrchen. Hinzu kommt, dass es auch vor der Neuregelung bereits Engpässe bei den Dysplasie-Sprechstunden gab; dies dürfte sich dadurch, dass Gynäkologen ab sofort eine spezielle Qualifikation benötigen, um die Kolposkopie durchführen und abrechnen zu können, nicht verbessern.

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