Tatsächlich nicht viel… zumindest weniger als Sie vielleicht denken / befürchten!
Bei allen Patientinnen ab dem 20. Lebensjahr bleibt es bei der jährlichen Vorsorge!!!
... auch bei den Frauen ≥ 35. Lebensjahr !!!
Frauen haben erstmalig ab dem Alter von 20 Jahren Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung des Zervixkarzinoms
Im Alter von 20 bis 34 Jahren können Frauen jährlich das zytologiebasierte Zervixkarzinomscreening gemäß § 6 Absatz 3 in Anspruch nehmen
Ab dem Alter von 35 Jahren können Frauen im Abstand von 3 Kalenderjahren ein kombiniertes Zervixkarzinomscreening, bestehend aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test gemäß § 6 Absatz 4, in Anspruch nehmen
Unabhängig vom Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen weiterhin jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie